Probezeit Führerschein: Alle Regeln für die ersten 2 Jahre als Fahranfänger
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Probezeit Führerschein: Alle Regeln für die ersten 2 Jahre als Fahranfänger

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Probezeit beim Führerschein: 2 Jahre auf Bewährung. Wir erklären A- und B-Verstöße, Aufbauseminar, Promille-Grenze und wie du sicher durchkommst.

Endlich der Lappen in der Hand. Doch was kaum jemand auf dem Schirm hat: Die Probezeit für Fahranfänger läuft sofort nach der bestandenen Prüfung an, und sie zieht zwei Jahre lang strenge Regeln nach sich. Wir erklären dir, was du in dieser Zeit beachten musst, was bei Verstößen passiert und wie du sicher durch die Probezeit kommst.

Die Probezeit gilt für alle, die ihre erste Fahrerlaubnis gemacht haben. Egal ob Klasse B, Motorrad oder Anhänger, der Gesetzgeber schaut in den ersten zwei Jahren genauer hin. Der Grund ist statistisch belegt: Junge und unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer sind überproportional oft in schwere Unfälle verwickelt. Die Probezeit ist deshalb kein Schikane-Instrument, sondern eine Lernphase mit klarer Struktur.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die reguläre Probezeit dauert zwei Jahre ab dem Tag, an dem du die praktische Prüfung bestanden hast. Sie endet automatisch, wenn du in dieser Zeit keinen schweren Verstoß im Straßenverkehr begangen hast.

Sonderfall: Wenn du den Führerschein bereits mit 17 im Rahmen des Begleiteten Fahrens (BF17) gemacht hast, beginnt die Probezeit ebenfalls direkt nach der bestandenen Prüfung und endet planmäßig zwei Jahre später. Sie wird also nicht durch das Begleitete Fahren verlängert oder verkürzt.

A- und B-Verstöße: Der entscheidende Unterschied

Verkehrsverstöße in der Probezeit werden in zwei Kategorien eingeteilt. A-Verstöße sind die schwerwiegenden, B-Verstöße die weniger schweren. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich daraus ableitet, welche Konsequenzen auf dich zukommen.

Typische A-Verstöße sind: Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Rotlichtverstöße, deutlich zu geringer Sicherheitsabstand, Handy am Steuer mit Punkten, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Nötigung im Straßenverkehr und Fahrerflucht. Die meisten dieser Verstöße werden auch im normalen Fahrerleben mit Bußgeld und Punkten geahndet, in der Probezeit kommt jedoch eine zusätzliche Konsequenz hinzu.

B-Verstöße sind leichter, aber nicht harmlos. Dazu zählen zum Beispiel: fehlerhafter Reifenzustand, abgelaufener TÜV, falsche Beladung, Lichtdefekte oder ein vergessenes Verbandskasten-Update. Zwei B-Verstöße werden für die Bewertung der Probezeit zu einem A-Verstoß zusammengefasst.

Was passiert beim ersten Verstoß?

Erster A-Verstoß oder zweiter B-Verstoß bedeutet: Du bekommst einen Brief von der Fahrerlaubnisbehörde. Drei Konsequenzen treffen dich gleichzeitig.

Erstens wird deine Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Zweitens musst du an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen. Drittens bleibt die ursprüngliche Strafe (Bußgeld, Punkte, eventuelles Fahrverbot) zusätzlich bestehen.

Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen à 135 Minuten plus einer Fahrprobe. Es wird von einer Fahrschule angeboten und ist kein Pillepalle-Termin: Wer nicht teilnimmt oder mit den Sitzungen nicht durchkommt, dem wird der Führerschein entzogen. Bei Mo's Fahrschule führen wir das ASF regelmäßig an unserem Standort in Reinickendorf durch, mehr Details findest du auf der Aufbauseminar-Seite.

Was passiert beim zweiten Verstoß?

Ein zweiter A-Verstoß oder ein vierter B-Verstoß während der verlängerten Probezeit führt zur schriftlichen Verwarnung durch die Behörde. Gleichzeitig wird dir eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Verpflichtend ist sie noch nicht, aber wer sie ablehnt, geht ein hohes Risiko ein.

Was passiert beim dritten Verstoß?

Der dritte A-Verstoß ist das Aus. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, du darfst frühestens nach sechs Monaten einen neuen Antrag stellen. In der Praxis heißt das: komplette Neuausbildung in einer Fahrschule, neue Theorieprüfung und neue Praxisprüfung, plus die Behörden- und Prüfungsgebühren erneut.

Faktisch ist das ein Verlust von 3.000 bis 4.500 Euro plus mehrere Monate ohne Führerschein. Die Probezeit ist also kein Spiel.

0,0-Promille-Grenze: Strikt

Während der Probezeit gilt für dich eine absolute Null-Promille-Grenze. Anders als beim normalen Fahrer, der bis 0,5 Promille fahren darf, ist für dich jeder messbare Alkohol am Steuer ein A-Verstoß. Das gilt unabhängig vom Alter, auch wenn du älter als 21 bist und ansonsten unter die normale 0,5-Promille-Regel fallen würdest.

Konsequenz bei einem ersten Verstoß: 250 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg, verlängerte Probezeit und Pflichtbesuch im Aufbauseminar. Bei höheren Promille-Werten oder Auffälligkeiten droht zusätzlich eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).

So überstehst du die Probezeit ohne Komplikationen

Das Wichtigste ist Bewusstheit. Du bist jetzt selbst verantwortlich für dein Verhalten im Straßenverkehr, niemand sitzt mehr neben dir. Das heißt nicht, dass du übervorsichtig fahren musst. Es heißt, dass du in den ersten zwei Jahren konzentriert, defensiv und nüchtern unterwegs sein solltest.

Konkrete Tipps aus unserer Erfahrung: Lass dein Handy konsequent im Beifahrer-Handschuhfach. Setze ein Tempo-Polster ein, also fahre lieber 45 statt 50 in der 50er-Zone. Halte 2-Sekunden-Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden. Plan deine Strecken vorher, damit du nicht im Stress falsch abbiegst. Und das wichtigste: Keinen Tropfen Alkohol vor dem Steuer, auch nicht das eine Glas Sekt zum Anstoßen.

Wenn du dir bei manchen Situationen noch unsicher bist (Autobahn, Berliner Stadtverkehr in der Rushhour, Nachtfahrten), buche dir freiwillige Auffrischungsstunden bei deiner Fahrschule. Bei Mo's Fahrschule bieten wir solche Stunden auch nach bestandener Prüfung an, das hat schon vielen unserer Absolventen geholfen.

Und wenn doch der Brief vom Bürgeramt kommt?

Keine Panik. Ein A-Verstoß ist kein Weltuntergang, sondern eine Pflichtveranstaltung. Wichtig ist, dass du das Aufbauseminar zeitnah anmeldest und vollständig absolvierst. Wer das ASF schiebt oder nicht ernst nimmt, riskiert den Führerschein-Entzug.

Das Aufbauseminar findet in Kleingruppen statt und ist weniger schlimm, als es klingt. Es geht darum, dein Risiko-Bewusstsein zu schärfen, nicht darum, dich abzustrafen. Viele Teilnehmer berichten uns hinterher, dass sie das ASF tatsächlich für hilfreich gehalten haben.

Fragen? Wir helfen.

Egal ob du in der Probezeit unsicher bist oder gerade einen Brief von der Behörde bekommen hast: Bei Mo's Fahrschule in Berlin klären wir deine Situation und finden den passenden nächsten Schritt. Für das Aufbauseminar kannst du dich direkt online anmelden, Termine in Reinickendorf sind regelmäßig verfügbar.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?
Die Probezeit dauert grundsätzlich 2 Jahre ab dem Tag der bestandenen Praxisprüfung. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird sie auf 4 Jahre verlängert.
Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?
Schwere Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Rotlichtverstöße, zu geringer Abstand, Handy am Steuer mit Punkten, Alkohol- oder Drogenfahrt, Nötigung und Fahrerflucht. Ein A-Verstoß führt zur Pflicht-Teilnahme am Aufbauseminar und zur Probezeit-Verlängerung auf 4 Jahre.
Wie viel Promille darf ich in der Probezeit haben?
0,0 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt absolute Alkoholverbot, unabhängig vom Alter. Schon der erste messbare Wert führt zu Bußgeld, Punkt, Probezeit-Verlängerung und Pflicht-Aufbauseminar.
Was kostet ein Aufbauseminar?
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) umfasst vier Sitzungen à 135 Minuten und eine Fahrprobe. Bei Mo's Fahrschule kostet es 299 Euro als Komplettpreis, inklusive Fahrprobe und Teilnahmebescheinigung (auswärtige Teilnehmer zahlen 50 Euro Aufpreis). Du absolvierst es an unserem Standort in Reinickendorf, die Termine findest du auf der Aufbauseminar-Seite.
Wird die Probezeit beim Begleiteten Fahren (BF17) verlängert?
Nein. Beim Begleiteten Fahren mit 17 startet die Probezeit direkt nach der bestandenen Prüfung und dauert ebenfalls 2 Jahre. Das Begleitete Fahren selbst zählt nicht als Probezeit-Verlängerung.

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