Unser Ratgeber mit Tipps und Tricks

Begleitetes Fahren ab 17: Unser Ratgeber mit Tipps und Tricks

Begleitetes Fahren ab 17 gibt es deutschlandweit erst seit 10 Jahren und wurde hauptsächlich eingeführt, weil es den Jugendlichen in dem Alter nach der Fahrausbildung an Erfahrung fehlt. Tatsache ist, dass viele Jugendliche schon häufig in Unfälle verwickelt sind, wenn Sie erst frisch den Führerschein erworben haben.

 Das Prinzip ist einfach: Junge Fahranfänger können sich ab 16,5 Jahren in der Fahrschule für eine Fahrausbildung anmelden, wo Sie genau die gleichen Inhalte lernen wie ältere Fahrschüler. Nach der bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie als junger Fahrer eine Prüfungsbescheinigung, die es Ihnen ermöglicht, mit einem Begleiter zu fahren. Dabei haben Sie den Vorteil, dass Sie als 17-Jährige noch bis zum 18. Geburtstag die Zeit haben, um extra Fahrerfahrung zu sammeln und den Fahrstil zu verbessern. In diesem Zeitraum werden Sie von einem erfahrenen Fahrer begleitet, was für wesentlich mehr Sicherheit, Selbstvertrauen und Routine sorgt.

 Nach dieser Begleitungsphase werden Sie merken, dass es sich viel besser fahren lässt. In der Begleitungszeit werden viele Tausend Kilometer zurückgelegt. Jugendliche, die begleitetes Fahren ab 17 machen, verursachen weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die dies nicht gemacht haben.

Begleitetes Fahren Berlin: Schon in jungen Jahren ein Fahrzeug führen

Ein Führerschein mit 17? Das begleitete Fahren ist sehr beliebt. Mehr als ein Drittel der Jugendlichen entscheidet sich für dieses Modell. Eine Ausbildung in Mo’s Fahrschule Reinickendorf in Berlin legt den Grundstein für einen sicheren Fahrstil und bereitet Sie perfekt vor für begleitetes Fahren in Berlin! Sind Sie dabei? Dann sollten Sie nach Terminvereinbarung z. B. am Standort Bürgeramt Reinickendorf-Ost die folgenden Unterlagen vorlegen:

Wichtig ist dabei, dass Sie den Hauptwohnsitz in Berlin haben. Achten Sie darauf, dass das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson einen schweren Verkehrsverstoß darstellt und sofort zum Widerruf der Fahrerlaubnis und einem Bußgeld führen wird. Außerdem wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Ab dem 18. Geburtstag können Sie dann noch 3 Monate und ohne Begleitung mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Danach verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit. Der Kartenführerschein wird automatisch ausgestellt, Sie müssen nur innerhalb dieser 3 Monate bei der Führerscheinstelle vorbeikommen und nach Vorlegen des Personalausweises und der Prüfungsbescheinigung den Kartenführerschein abholen.

Benötige ich für begleitetes Fahren eine Versicherung?

Benötigt man für begleitetes Fahren Versicherung? Jugendliche benutzen beim Autofahren Lernen meistens ein Fahrzeug der Familie oder der Begleitperson. Fürs begleitete Fahren ab 17 ist eine Anpassung der Versicherungspolice des Autos, mit dem Sie fahren, sehr wichtig. Dafür müssen Sie, das Familienmitglied oder die Begleitperson die Kfz-Versicherung über die Teilnahme am begleiteten Fahren informieren. Dies sollte vor der ersten Begleitfahrt geregelt sein, denn im Schadensfall könnte es sonst zu Problemen mit der jeweiligen Versicherung kommen. Wenn Sie gesondert im Vertrag angegeben werden, muss die Police in der Regel angepasst werden, da meistens ein Mindestalter zum Führen des Fahrzeugs erwähnt wird, welches höher als 17 Jahre ist. 

Es werden auch separate Begleitetes Fahren Versicherung für junge Fahrer angeboten, wo oft Dinge wie Schmerzensgeld, Personenschäden bis 15 Millionen Euro und ein Verdienstausfall des Fahrers enthalten sind. Dabei starten Sie nach einer bestimmten Laufzeit oft sofort in einer höheren Schadenfreiheitsklasse. Auch belohnen manche Kfz-Versicherungen Teilnehmer vom begleiteten Fahren mit geringeren Beiträgen oder honorieren die Dauer der Begleitphase. Begleitetes Fahren ab 17 bietet Ihnen also viele Vorteile!

Welches Alter sollte die Begleitperson beim begleiteten Fahren haben?

Wenn Sie sich für das begleitete Fahren interessieren, sollten Sie sich eine passende Begleitperson suchen, die Ihnen vor allem ein sicheres und entspanntes Gefühl ermittelt. Jedoch kann sich nicht jeder als Begleitperson qualifizieren. Die von Ihnen gewählte Person sollte zusätzlich die folgenden wichtigen Bedingungen erfüllen: 

Ein älterer Bruder oder eine Schwester, der/die 28 Jahre alt und schon 10 Jahre im Besitz eines Führerscheins ist, kommt wegen seines Alters nicht in Betracht. Jugendliche werden am häufigsten von der Mutter oder Vater begleitet. Arbeitskollegen, Nachbarn, Freunde oder sogar die Großeltern können Sie beim Fahren begleiten, wenn die oberen Bedingungen erfüllt sind und die Eltern einverstanden sind. Gut zu wissen ist, dass die Anzahl der Begleitpersonen nicht begrenzt ist. Wenn Ihre Eltern nicht immer zur Verfügung stehen können, können Sie also ohne Probleme von einem in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Arbeitskollegen oder Familienmitglied begleitet werden.

Achtung: Der Begleiter darf unter keinen Umständen unter Alkohol- (+0,5 Promille) oder Drogeneinfluss stehen. Sie als Fahranfänger sind selbst verantwortlich, dies vor der Abfahrt zu überprüfen. Auch hier möchten wir nochmal betonen, dass Sie sich während der Begleitungsphase nie ohne Begleitperson auf den Weg machen sollten. Folgen Sie also korrekt allen Regeln, so ersparen Sie sich extra Probezeit und weitere Probleme.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Rufen Sie uns an, das Team von Mo’s Fahrschule Reinickendorf hilft Ihnen gerne weiter.

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